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Doppelbesteuerung Deutschland-Türkei

Die Besteuerung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten der Steuerpflichtigen in beiden Staaten ist durch "das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" geregelt. Es wurde am 16. April 1985 unterzeichnet und trat am 16. April 1989 in Kraft. Das Abkommen bezieht sich auf die Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) und Steuern gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art (Fondsabgabe, Solidaritätszuschlag).




Letzte Aktualisierung ( 13.01.2009 )
 
 

Erbschaftsteuer in der Türkei

Die Rechtsgrundlage der türkischen Erbschaftsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Veraset ve Intikal Vergisi Kanunu) vom 8. Juni 1959, das inzwischen fast jährlich geändert wird. Der Inhalt des Gesetzes ist folgender Übersicht zu entnehmen:




Letzte Aktualisierung ( 13.01.2009 )
 
 

Umsatzsteuer  in der Türkei

Die Umsatzsteuer in der Türkei ist Gegenstand des Umsatzsteuergesetzes (Katma Dewer Vergxsx Kanunu) vom 2. November 1984. Im Mittelpunkt dieser Steuererhebung stehen die Besteuerung des Endverbrauchs und des Imports. Wie der folgenden Gliederung zu entnehmen ist, ähneln der Aufbau und die Systematik des Gesetzes dem deutschen Umsatzsteuergesetz:

  • Erster Teil: Steuerpflicht
  • Zweiter Teil: Ausnahmen (Befreiungen)
  • Dritter Teil: Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Abzug
  • Vierter Teil: Steuerfestsetzung und Zahlung
  • Fünfter Teil: Ordnungsvorschriften
  • Sechter Teil: Schlussvorschriften





Letzte Aktualisierung ( 13.01.2009 )
 
 

Körperschaftsteuer in der Türkei

Die Besteuerung von juristischen Personen ist durch das Körperschaftsteuergesetz (Kurumlar Vergisi Kanunu) vom 13. Juni 2006, vor allem i. V. m. dem Einkommensteuergesetz und dem Steuerverfahrensgesetz, geregelt. Zu den juristischen Personen zählen folgende Körperschaften:
- Kapitalgesellschaften (sermaye äxrketlerx)
- Genossenschaften (kooperatxfler)
- staatliche Wirtschaftsunternehmen (xktxsadx kamu kuruluälari)
- Geschäftsbetriebe von Vereinen und Stiftungen (dernek ve vakiflara axt xktxsadx xäletmeler)
- Arbeitsgemeinschaften (xä ortakliklari).




Letzte Aktualisierung ( 13.01.2009 )
 
 

Einkommensteuer  in der Türkei

Grundlage der Einkommensteuer ist das Einkommensteuergesetz (Gelxr Vergxsx Kanunu) vom 31. Dezember 1960, das wie folgt gegliedert ist:

  • Erster Teil: Steuerpflicht
  • Zweiter Teil: Befreiungen und Ausnahmen
  • Dritter Teil: Feststellung der Einkunftsarten
  • Vierter Teil: Steuerfestsetzung
  • Fünfter Teil: Tilgung der Steuern




Letzte Aktualisierung ( 13.01.2009 )
 
 

Steuerverfahrensrecht / Türkei

Die verfahrensrechtlichen Aspekte sind zum Teil in den Einzelsteuergesetzen geregelt, jedoch umfassend in einem Sondersteuergesetz, nämlich im Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu) vom 25. Oktober 1984 enthalten. Daher sind Einzelsteuergesetze in Verbindung mit den materiell- und formell-rechtlichen Vorschriften des Steuerverfahrensgesetzes anzuwenden. Bei der Durchführung der Besteuerung sind neben den Gesetzen noch die Rechtsprechung, Durchführungsverordnungen bzw. Richtlinien, Erlasse und Mitteilungen maßgebend.



Letzte Aktualisierung ( 13.01.2009 )
 
 

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Letzte Aktualisierung ( 13.01.2009 )
 

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