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Steuerverfahrensrecht in der Türkei
 

Steuerverfahrensrecht / Türkei

Die verfahrensrechtlichen Aspekte sind zum Teil in den Einzelsteuergesetzen geregelt, jedoch umfassend in einem Sondersteuergesetz, nämlich im Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu) vom 25. Oktober 1984 enthalten. Daher sind Einzelsteuergesetze in Verbindung mit den materiell- und formell-rechtlichen Vorschriften des Steuerverfahrensgesetzes anzuwenden. Bei der Durchführung der Besteuerung sind neben den Gesetzen noch die Rechtsprechung, Durchführungsverordnungen bzw. Richtlinien, Erlasse und Mitteilungen maßgebend.
Das Steuerverfahrensgesetz ist wie folgt gegliedert:

Erstes Buch: Besteuerung

  • Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
  • Zweiter Teil: Festsetzungsverfahren und Fälligkeit
  • Dritter Teil: Beweisaufnahmeverfahren
  • Vierter Teil: Ausschüsse für Schätzungen, für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und besondere Aufgaben
  • Fünfter Teil: Bekanntgabe
  • Sechster Teil: Erlöschen von Steueransprüchen
  • Siebter Teil: Außenprüfung und Untersuchung

Zweites Buch: Pflichten des Steuerpflichtigen

  • Erster Teil: Mitteilungen
  • Zweiter Teil: Führen von Büchern
  • Dritter Teil: Urkunden
  • Vierter Teil: Erklärung zur Ernte und zum Viehbestand
  • Fünfter Teil: Steuerkarte
  • Sechster Teil: Aufbewahrungs- und Vorzeigepflichten

Drittes Buch: Bewertung

  • Erster Teil: Bewertung des Gesamtvermögens
  • Zweiter Teil: Steuerwerte
  • Dritter Teil: Abschreibungen

Viertes Buch: Strafvorschriften

  • Erster Teil: Allgemeine Grundsätze
  • Zweiter Teil: Steuerstrafen
  • Dritter Teil: Das Verhängen, die Zahlung und Aufhebung von Steuerstrafen

 

Fünftes Buch: Die finanzgerichtlichen Klagen

Im Gesetz sind wichtige steuerrechtliche Begriffe wie Steuer- und Haftungsschuldnerschaft, Fristen, Steuergeheimnis, Arten der Steuerfestsetzungen und Bekanntgabe sowie Änderungsgründe der Steuerbescheide definiert bzw. erläutert. Auch die Steuerstraftaten und deren Folgen (Geld und Freiheitsstrafen) sind ausführlich im Steuerverfahrensgesetz geregelt. Dies gilt auch für Buchführungspflichten und Außenprüfungen.

Die steuerrechtlichen Bewertungen fanden ebenfalls ihren Niederschlag im Steuerverfahrensgesetz. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bewertung des Grundvermögens und des Betriebsvermögens. Auch die steuerrechtlichen Abschreibungen sind in diesem Gesetz geregelt.

Bei den Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden sind zwei Wege im Steuerverfahrensgesetz zulässig: außergerichtliches Verfahren und Klageverfahren. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung ist der Rechtstreit beigelegt. Anderenfalls steht es dem Steuerpflichtigen zu, Steuerklage (vergx davasi) zu erheben. Die gerichtlichen Instanzen der Steuerklagen sind im Steuerverfahrensgesetz angegeben.

Vorbereitet von:
Diplom-Volkswirt
Nebi Kesen - Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht




Letzte Aktualisierung ( 13.01.2009 )
 

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