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Steuerverfahrensrecht / Türkei
Die verfahrensrechtlichen Aspekte sind zum Teil in den Einzelsteuergesetzen geregelt, jedoch umfassend in einem Sondersteuergesetz, nämlich im Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu) vom 25. Oktober 1984 enthalten. Daher sind Einzelsteuergesetze in Verbindung mit den materiell- und formell-rechtlichen Vorschriften des Steuerverfahrensgesetzes anzuwenden. Bei der Durchführung der Besteuerung sind neben den Gesetzen noch die Rechtsprechung, Durchführungsverordnungen bzw. Richtlinien, Erlasse und Mitteilungen maßgebend.
Das Steuerverfahrensgesetz ist wie folgt gegliedert:
Erstes Buch:
Besteuerung
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Zweiter Teil: Festsetzungsverfahren und Fälligkeit
- Dritter Teil: Beweisaufnahmeverfahren
- Vierter Teil: Ausschüsse für Schätzungen, für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und besondere Aufgaben
- Fünfter Teil: Bekanntgabe
- Sechster Teil: Erlöschen von Steueransprüchen
- Siebter Teil: Außenprüfung und Untersuchung
Zweites Buch:
Pflichten des Steuerpflichtigen
- Erster Teil: Mitteilungen
- Zweiter Teil: Führen von Büchern
- Dritter Teil: Urkunden
- Vierter Teil: Erklärung zur Ernte und zum Viehbestand
- Fünfter Teil: Steuerkarte
- Sechster Teil: Aufbewahrungs- und Vorzeigepflichten
Drittes Buch: Bewertung
- Erster Teil: Bewertung des Gesamtvermögens
- Zweiter Teil: Steuerwerte
- Dritter Teil: Abschreibungen
Viertes Buch:
Strafvorschriften
- Erster Teil: Allgemeine Grundsätze
- Zweiter Teil: Steuerstrafen
- Dritter Teil: Das Verhängen, die Zahlung und Aufhebung von Steuerstrafen
Fünftes Buch: Die finanzgerichtlichen Klagen
Im Gesetz sind wichtige steuerrechtliche Begriffe
wie Steuer- und Haftungsschuldnerschaft, Fristen, Steuergeheimnis,
Arten der Steuerfestsetzungen und Bekanntgabe sowie Änderungsgründe der
Steuerbescheide definiert bzw. erläutert. Auch die Steuerstraftaten und
deren Folgen (Geld und Freiheitsstrafen) sind ausführlich im
Steuerverfahrensgesetz geregelt. Dies gilt auch für
Buchführungspflichten und Außenprüfungen.
Die steuerrechtlichen Bewertungen fanden ebenfalls
ihren Niederschlag im Steuerverfahrensgesetz. Hierbei handelt es sich
insbesondere um Bewertung des Grundvermögens und des Betriebsvermögens.
Auch die steuerrechtlichen Abschreibungen sind in diesem Gesetz
geregelt.
Bei den Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Steuerpflichtigen und den
Steuerbehörden sind zwei Wege im Steuerverfahrensgesetz zulässig:
außergerichtliches Verfahren und Klageverfahren. Im Falle einer
außergerichtlichen Einigung ist der Rechtstreit beigelegt. Anderenfalls
steht es dem Steuerpflichtigen zu, Steuerklage (vergx davasi) zu
erheben. Die gerichtlichen Instanzen der Steuerklagen sind im
Steuerverfahrensgesetz angegeben.
Vorbereitet von:
Diplom-Volkswirt
Nebi Kesen - Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
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